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Stuktur und Gremien im LEADER und CLLD-Netzwerk

Lokale Aktionsgruppen (LAG)

LAG bilden die Grundlage im LEADER-Prozess. Sie beschließen, in welchen Projekten und Initiativen im Land das Geld eingesetzt werden soll. Sie dienen als erste Ansprechpartner für interessierte Projektträgerinnen und Projektträger.

Die 23 Lokalen Aktionsgruppen in Sachsen-Anhalt umfassen unterschiedliche Regionen. Für interessierte Projektträgerinnen und -träger steht eine Übersicht über die für sie örtlich zuständen Aktionsgruppen bereit.

LEADER-Managements

LEADER-Managerinnen und -Manager werden den Lokalen Aktionsgruppen zur Seite gestellt. Sie verwalten die Durchführung des LEADER-Prozesses auf Ebene der Lokalen Aktionsgruppen und informieren die Öffentlichkeit über das Verfahren. Sie dienen als erste Ansprechpartner für interessierte Projektträgerinnen und Projektträger.

Als generelle Ansprechpartner stehen die Sprecherinnen und der Sprecher der LEADER-Managements zur Verfügung.

Verwaltungsbehörden

Den Verwaltungsbehörden für den ELER, EFRE und ESF im Finanzministerium Sachsen-Anhalt und dem Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten obliegen die Hoheit über die Richtliniengebung im LEADER- und CLLD-Prozess.

Für die Richtlinie LEADER und CLLD (hier: Förderung LEADER-Management, Kooperation und LEADER-außerhalb-Mainstream-Vorhaben) ist die EU-Verwaltungsbehörde ELER verantwortlich.

Die Verantwortung für den Bereich der ESF-Förderung der Richtlinie LEADER und CLLD sowie für die Förderung von Kulturerbe- und Sportstättenvorhaben aus dem EFRE trägt die EU-Verwaltungsbehörde EFRE/ESF.  

Das Ministeriums für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten ist für die Förderung von Mainstream-Leader-Vorhaben verantwortlich.

Bewilligungsbehörden

Die Bewilligungsbehörden nehmen Projektanträge entgegen, prüfen diese und erteilen Bewilligungen. Sie betreuen den Projektpartner während der Durchführung des Projektes. Bei Ihnen ist das Projekt nach erfolgreicher Durchführung abzurechnen, sodass die entsprechende Auszahlung veranlasst werden kann. Bewilligungsbehörden sind:

Das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt für ELER und ESF-Maßnahmen,

die Ämter für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten für ELER-Maßnahmen und

die Investitionsbank Sachsen-Anhalt für EFRE-Maßnahmen.

Zusammenspiel von Gremien und Strukturen in LEADER und CLLD

Einen generellen Überblick über das Zusammenspiel der Gremien und Handlungselemente des LEADER/CLLD-Netzwerkes gibt diese Übersicht, die als Anhang auch Bestandteil der von der EU-Kommission genehmigten Programmdokumente zur Umsetzung von LEADER und CLLD im Land ist.