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Richtlinie LEADER und CLLD

Richtlinie LEADER/CLLD

Diese Richtlinie ist die Grundlage für die Förderung von LEADER-Vorhaben, welche nicht dem so genannten Mainstream entsprechen. Über die Richtlinie LEADER/CLLD werden besonders innovative Vorhaben gefördert, welche über die Richtlinie RELE nicht abgedeckt sind. Gemeinsam mit der RELE und der Richtlinie LEADER/CLLD ermöglicht Sachsen-Anhalt den LEADER-Akteuren ein breites Förderspektrum.

Der hier verlinkte Richtlinientext entspricht der aktuellen Fassung nach der dritten Änderung mit Inkrafttreten am 2. März 2021.

Richtlinienänderungen

Eine Richtlinie, die der Förderung über eine komplette Förderperiode der EU gerecht werden soll, unterliegt hin und wieder Änderungen. Hier finden Sie die aktuellen Änderungen im Ministerialblatt und eine kurze Zusammenfassung. 

Änderung der Richtlinie mit Wirkung zum 2. März 2021

Veröffentlichung im Ministerialblatt

Am 2. März 2021 ist die angekündigte dritte Änderung der Richtlinie LEADER und CLLD in Kraft getreten. Zusammenfassend wurden folgende Anpassungen vorgenommen:

  • Im Zuge der Harmonisierung mit der Richtlinie RELE 2014-2021 wurde im Teil B der Richtlinie der Sondertatbestand der sog. finanzschwachen Gemeinden und Gemeindeverbände (hier: Verbands- und Einheitsgemeinden) mit einem erhöhten Fördersatz i. H. v. max. 90 % eingefügt. 

  • Sowohl der Stichtag für die Übergabe der geforderten Prioritätenlisten einschließlich der Beschlussunterlagen, wie auch der Stichtag für die Abgabe der vollständigen Antragsunterlagen werden von der EU-Verwaltungsbehörde ELER nach Absprache mit der Bewilligungsbehörde auf der LEADER-Netzwerkseite bekanntgegeben.  

  • Mit der dritten Änderung der Richtlinie ist eine weitere Verlängerung des LEADER-Managements bis einschließlich 31. Dezember 2022 unter Beachtung der einschlägigen wettbewerbs- und vergaberechtlichen Bestimmungen möglich.

  • Im Buchst. q) Nr. 4.2 des Teil B der Richtlinie wurde eine Klarstellung bezogen auf die Auslegung der Begrifflichkeit „Lebendinventar“ vorgenommen. Mit der Anpassung der Richtlinie ist der Kauf von mehrjährigen Pflanzen (z. B. Sträucher, Hecken sowie Bäume) nun zuwendungsfähig.

  • Bei bundesländer- oder gebietsübergreifenden Kooperationen sind keine Teilzahlungsanträge möglich.

Projektidee und jetzt?

Sie möchten ein Vorhaben mit Hilfe der LEADER-Förderung umsetzen, suchen aber noch nach Ansprechpartnern, die Ihnen bei der Gestaltung des Vorhabens helfen? Dann wenden Sie sich am besten an den Ansprechpartner der Lokalen Aktionsgruppe in Ihrer Region. Werfen Sie einen Blick auf die Übersichtskarte der LAG und finden Sie Ihren richtigen Ansprechpartner.

Weitere Informationen zur Antragstellung finden Sie auf den Seiten der Förderbereiche:

LEADER-Management und Sensibilisierung

LEADER-Vorhaben

Kooperationsvorhaben